Selection criteria
Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen zu technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Mindeststandard: Der Bieter muss Fachkräfte mit mindestens folgender Befähigung nachweisen: Angabe zu den Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen. Das Unternehmen muss mindestens über • einen Projektleiter (Koordinator der Gesamtmaßnahme) für die Umweltbaubegleitung und • einen stellvertretenden Projektleiter für die Umweltbaubegleitung verfügen, die für die Ausführung der Leistung eingesetzt werden können. Dabei gelten folgende Mindeststandards: Die als Projektleiter für die Umweltbaubegleitung benannte Person und die als stellvertretender Projektleiter für die Umweltbaubegleitung benannte Person müssen beide über folgende Erfahrungen verfügen: Angabe zu den Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen. Das Unternehmen muss mindestens über • einen Projektleiter (Koordinator der Gesamtmaßnahme) für die Umweltbaubegleitung und • einen stellvertretenden Projektleiter für die Umweltbaubegleitung verfügen, die für die Ausführung der Leistung eingesetzt werden können. Dabei gelten folgende Mindeststandards: Die als Projektleiter für die Umweltbaubegleitung benannte Person und die als stellvertretender Projektleiter für die Umweltbaubegleitung benannte Person müssen beide über folgende Erfahrungen verfügen: • ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Landschaftsbau, Landschaftsarchitektur, Umweltwissenschaften, Biologie oder in einem vergleichbaren Studiengang und über mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung in der Umweltbaubegleitung bei Infrastrukturprojekten. oder • über eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Landschaftsbau /-pflege oder eine vergleichbare Ausbildung und über mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung in der Umweltbaubegleitung bei Infrastrukturprojektenverfügen. und • mindestens ein (1) Referenzprojekt über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens 5 Jahren, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen umfassen: (M.1): Das Referenzprojekt muss mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Dies ist dann der Fall, wenn das Referenzprojekt Leistungen im Bereich der Umweltbaubegleitung bei Infrastrukturprojekten zum Inhalt hat. (M.2): Gewertet werden Referenzen des Unternehmens der letzten 5 Jahre. (d.h. der Abschluss der Leistungen im Referenzprojekt muss zwischen 01.01.2021 und dem Ablauf der Angebotsfrist erfolgt sein). Der Beginn der Leistung kann vor dem 01.01.2021 erfolgt sein. Hinweis: Noch nicht abgeschlossene Referenzprojekte sind wertbar. Gewertet werden nur Referenzprojekte, bei denen die Leistungen der Umweltbaubegleitung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist bereits über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erbracht wurden. • fachkundige deutsche Sprachkenntnisse (C1 oder Muttersprache) - in Wort und Schrift. • mindestens eine (1) Aus- oder Weiterbildung als zertifizierter Umweltbaubegleiter oder eine vergleichbare, europaweit anerkannte Schulung mit einer Mindestdauer von 16 Unterrichtsstunden, deren Inhalte insbesondere rechtliche Grundlagen (Bundesnaturschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Umweltrecht, Artenschutz, ect.), Ziele und Aufgaben der UBB, Koordination umweltrelevanter Maßnahmen im Bauablauf, Konfliktmanagement, Kommunikations- und Verhandlungstechniken, Dokumentation & Berichtspflichten umfassen. Es wird ausdrücklich darum gebeten, keine Lebensläufe, Zeugnisse o.Ä. einzureichen. Lediglich die Teilnahmebestätigungen über erbrachte Aus- oder Weiterbildungen als zertifizierter Umweltbaubegleiter o.ä. sind dem Teilnahmeantrag als Nachweis beizufügen. Hinweis: Projektleiter und stellvertretender Projektleiter dürfen nicht identisch sein, es müssen zwingend zwei verschiedene Personen eingesetzt werden Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.