Leaf Removal Services 2026-2027
Oryginalny tytuł ogłoszenia
Germany – Parks maintenance services – Laubbeseitigung 2026-2027
Ocena szansy
Skąd ta ocena?
Szansa
50 / 100
Złożoność
35 / 100
Czynniki ryzyka
No estimated contract value available; bidders cannot assess budget or competitiveness.
Structured data shows EU-funded, XML notice states 'no-eu-funds' – may affect compliance requirements.
Głęboka analiza portfolio
Wykorzystuje:
- Description
- Industries & Services
- Capabilities
- Market & Experience
- Certifications
Przegląd
Moderate opportunityKluczowe fakty
- Services contract
- 3 lots
- Duration until Mar 2027
- Leaf removal from unpaved areas (planting beds, lawns, meadows) in park and green spaces across Frankfurt
- 8 passes from September to December 2026 (2 per month)
Pokaż pełne podsumowanie
Open tender by the City of Frankfurt for leaf removal services in parks and green spaces, divided into 5 lots across three districts (East, Mitte, North). The contract spans September 2026 to March 2027, requiring 8 passes (Sept-Dec 2026) and one pass in February 2027. Only electric leaf blowers are generally allowed; petrol blowers only with special permission. Disposal is included. Award is 100% price. The tender is published in German only. No estimated value is provided. Procurement documents were not analyzed.
Ryzyka
No estimated contract value available; bidders cannot assess budget or competitiveness.
Structured data shows EU-funded, XML notice states 'no-eu-funds' – may affect compliance requirements.
Analiza może być niepełna
Przeanalizowano tylko część dokumentacji. Pozostałe dokumenty mogą zawierać dodatkowe wymagania, certyfikaty lub dokumenty do złożenia.
Kluczowe wymagania
Technical
- Bids must be for complete lots (partial lots not allowed)
- Variants not allowed
Administrative
- Electronic submission allowed
Wymagania mogą być niepełne.
Kryteria udzielenia
Lot 1
Lot 2
Lot 3
Lot 4
Lot 5
Zamawiający
Lokalizacja
Frankfurt am Main, DEU
Profil zamawiającego
Identyfikator
DE 114 110 388
Działalność
General public services
Części (5)
LOT-0001
East District 22.1/22.4/22.9/22.10/22.11/22.12/22.14/22.15
Leaf removal in East district (unpaved areas and green spaces) from September to December 2026 (8 passes) and once in February 2027.
Lokalizacja
Czas trwania
Kategoria
Kryteria udzielenia
Termin
Szczegóły kryteriów
Angebotspreis je Los
Pokaż oryginalne dane TED
Oryginalny tytuł części
LOS 1 BEZIRK OST 22.1/22.4/22.9/22.10/22.11/22.12/22.14/22.15
Oryginalny opis TED
Für die insgesamt 5 Lose aufgeteilt auf 3 Bezirke (siehe Positionsbeschreibungen) soll von September bis Dezember 2026, bzw. im Februar 2027 eine Laubbeseitigung auf den unbefestigten Flächen bzw. Grünflächen erfolgen. LOS 1: BEZIRK OST 22.1/22.4/22.9/22.10/22.11/22.12/22.14/22.15 Die Leistungserbringung ist wie folgt unterteilt: 1. Laubbeseitigung von September bis Dezember 2026 Insgesamt 8 Arbeitsgänge ( 2 Gänge pro Monat ) auf den unbefestigten Flächen (Pflanzflächen,und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung). 2. Einmalige Laubbeseitigung im Februar 2027 Auf den unbefestigten Flächen ( Pflanzflächen und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung ). Hinweis: Laubbeseitigung die im Positionstext als unbefestigte Fläche / Grünfläche beschrieben ist, beinhaltet grundsätzlich auch die Rasen - und Wiesenflächen, sofern vorhanden. Bei den Positionsbeschreibungen Rasen- / Wiesenflächen müssen nur die Rasen-/ Wiesenflächen vom Laub befreit werden. Der Beginn der Arbeiten ist den zuständigen Personen im GFA mindestens 2 Tage vorher mitzuteilen. Eine Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen Personen beim GFA erhält der AN zeitnah nach erfolgter Auftragserteilung. Grundsätzlich dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden, sollten allerdings die elektrisch betrieben Blasgräte auf Grund der zum Zeitpunkt der Laubbeseitigung vorherrschenden Witterungsverhältnisse an ihre Leistungsgrenzen stoßen, dürfen n ach erfolgter Freigabe durch das Grünflächenamt im Ausnahmefall auch benzinbetriebene Blasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet. Das Laub ist am Tag der Arbeiten aufzunehmen und zu entsorgen. Die Entsorgung des anfallenden Materials ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Verordnung zur Durchführung des Bunde-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV) ist einzuhalten. Die zum Einsatz gebrachten Geräte müssen den neuesten gesetzlichen Vorgaben (Europäische Richtlinien) entsprechen.
LOT-0002
Mitte + North (1) 23.1/23.5/23.6/23.7/24.1/24.3
Leaf removal in Mitte and North districts (unpaved areas and green spaces) from September to December 2026 (8 passes) and once in February 2027.
Lokalizacja
Czas trwania
Kategoria
Kryteria udzielenia
Termin
Szczegóły kryteriów
Angebotspreis je Los
Pokaż oryginalne dane TED
Oryginalny tytuł części
LOS 2 BEZIRKE MITTE + NORD (1) 23.1/23.5/23.6/23.7/24.1/24.3
Oryginalny opis TED
Für die insgesamt 5 Lose aufgeteilt auf 3 Bezirke (siehe Positionsbeschreibungen) soll von September bis Dezember 2026, bzw. im Februar 2027 eine Laubbeseitigung auf den unbefestigten Flächen bzw. Grünflächen erfolgen. LOS 2 BEZIRKE MITTE + NORD (1) 23.1/23.5/23.6/23.7/24 Die Leistungserbringung ist wie folgt unterteilt: 1. Laubbeseitigung von September bis Dezember 2026 Insgesamt 8 Arbeitsgänge ( 2 Gänge pro Monat ) auf den unbefestigten Flächen (Pflanzflächen,und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung). 2. Einmalige Laubbeseitigung im Februar 2027 Auf den unbefestigten Flächen ( Pflanzflächen und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung ). Hinweis: Laubbeseitigung die im Positionstext als unbefestigte Fläche / Grünfläche beschrieben ist, beinhaltet grundsätzlich auch die Rasen - und Wiesenflächen, sofern vorhanden. Bei den Positionsbeschreibungen Rasen- / Wiesenflächen müssen nur die Rasen-/ Wiesenflächen vom Laub befreit werden. Der Beginn der Arbeiten ist den zuständigen Personen im GFA mindestens 2 Tage vorher mitzuteilen. Eine Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen Personen beim GFA erhält der AN zeitnah nach erfolgter Auftragserteilung. Grundsätzlich dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden, sollten allerdings die elektrisch betrieben Blasgräte auf Grund der zum Zeitpunkt der Laubbeseitigung vorherrschenden Witterungsverhältnisse an ihre Leistungsgrenzen stoßen, dürfen n ach erfolgter Freigabe durch das Grünflächenamt im Ausnahmefall auch benzinbetriebene Blasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet. Das Laub ist am Tag der Arbeiten aufzunehmen und zu entsorgen. Die Entsorgung des anfallenden Materials ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Verordnung zur Durchführung des Bunde-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV) ist einzuhalten. Die zum Einsatz gebrachten Geräte müssen den neuesten gesetzlichen Vorgaben (Europäische Richtlinien) entsprechen.
LOT-0003
North District (2) 24.2/24.4
Leaf removal in North district (unpaved areas and green spaces) from September to December 2026 (8 passes) and once in February 2027.
Lokalizacja
Czas trwania
Kategoria
Kryteria udzielenia
Termin
Szczegóły kryteriów
Angebotspreis je Los
Pokaż oryginalne dane TED
Oryginalny tytuł części
LOS 3 BEZIRK NORD (2) 24.2/24.4
Oryginalny opis TED
Für die insgesamt 5 Lose aufgeteilt auf 3 Bezirke (siehe Positionsbeschreibungen) soll von September bis Dezember 2026, bzw. im Februar 2027 eine Laubbeseitigung auf den unbefestigten Flächen bzw. Grünflächen erfolgen. LOS 3 BEZIRK NORD (2) 24.2/24.4 Die Leistungserbringung ist wie folgt unterteilt: 1. Laubbeseitigung von September bis Dezember 2026 Insgesamt 8 Arbeitsgänge ( 2 Gänge pro Monat ) auf den unbefestigten Flächen (Pflanzflächen,und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung). 2. Einmalige Laubbeseitigung im Februar 2027 Auf den unbefestigten Flächen ( Pflanzflächen und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung ). Hinweis: Laubbeseitigung die im Positionstext als unbefestigte Fläche / Grünfläche beschrieben ist, beinhaltet grundsätzlich auch die Rasen - und Wiesenflächen, sofern vorhanden. Bei den Positionsbeschreibungen Rasen- / Wiesenflächen müssen nur die Rasen-/ Wiesenflächen vom Laub befreit werden. Der Beginn der Arbeiten ist den zuständigen Personen im GFA mindestens 2 Tage vorher mitzuteilen. Eine Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen Personen beim GFA erhält der AN zeitnah nach erfolgter Auftragserteilung. Grundsätzlich dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden, sollten allerdings die elektrisch betrieben Blasgräte auf Grund der zum Zeitpunkt der Laubbeseitigung vorherrschenden Witterungsverhältnisse an ihre Leistungsgrenzen stoßen, dürfen n ach erfolgter Freigabe durch das Grünflächenamt im Ausnahmefall auch benzinbetriebene Blasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet. Das Laub ist am Tag der Arbeiten aufzunehmen und zu entsorgen. Die Entsorgung des anfallenden Materials ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Verordnung zur Durchführung des Bunde-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV) ist einzuhalten. Die zum Einsatz gebrachten Geräte müssen den neuesten gesetzlichen Vorgaben (Europäische Richtlinien) entsprechen.
LOT-0004
LOS 4 BEZIRK NORD (3) 24.5/24.6/24.7/24.12
Für die insgesamt 5 Lose aufgeteilt auf 3 Bezirke (siehe Positionsbeschreibungen) soll von September bis Dezember 2026, bzw. im Februar 2027 eine Laubbeseitigung auf den unbefestigten Flächen bzw. Grünflächen erfolgen. LOS 4 BEZIRK NORD (3) 24.5/24.6/24.7/24.12 Die Leistungserbringung ist wie folgt unterteilt: 1. Laubbeseitigung von September bis Dezember 2026 Insgesamt 8 Arbeitsgänge ( 2 Gänge pro Monat ) auf den unbefestigten Flächen (Pflanzflächen,und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung). 2. Einmalige Laubbeseitigung im Februar 2027 Auf den unbefestigten Flächen ( Pflanzflächen und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung ). Hinweis: Laubbeseitigung die im Positionstext als unbefestigte Fläche / Grünfläche beschrieben ist, beinhaltet grundsätzlich auch die Rasen - und Wiesenflächen, sofern vorhanden. Bei den Positionsbeschreibungen Rasen- / Wiesenflächen müssen nur die Rasen-/ Wiesenflächen vom Laub befreit werden. Der Beginn der Arbeiten ist den zuständigen Personen im GFA mindestens 2 Tage vorher mitzuteilen. Eine Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen Personen beim GFA erhält der AN zeitnah nach erfolgter Auftragserteilung. Grundsätzlich dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden, sollten allerdings die elektrisch betrieben Blasgräte auf Grund der zum Zeitpunkt der Laubbeseitigung vorherrschenden Witterungsverhältnisse an ihre Leistungsgrenzen stoßen, dürfen n ach erfolgter Freigabe durch das Grünflächenamt im Ausnahmefall auch benzinbetriebene Blasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet. Das Laub ist am Tag der Arbeiten aufzunehmen und zu entsorgen. Die Entsorgung des anfallenden Materials ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Verordnung zur Durchführung des Bunde-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV) ist einzuhalten. Die zum Einsatz gebrachten Geräte müssen den neuesten gesetzlichen Vorgaben (Europäische Richtlinien) entsprechen.
Lokalizacja
Czas trwania
Kategoria
Kryteria udzielenia
Szczegóły kryteriów
Angebotspreis je Los
LOT-0005
LOS 5 BEZIRK NORD (4) 24.9/24.10/24.11/24.13/24.14
Für die insgesamt 5 Lose aufgeteilt auf 3 Bezirke (siehe Positionsbeschreibungen) soll von September bis Dezember 2026, bzw. im Februar 2027 eine Laubbeseitigung auf den unbefestigten Flächen bzw. Grünflächen erfolgen. LOS 5 BEZIRK NORD (4) 24.9/24.10/24.11/24.13/24.14 Die Leistungserbringung ist wie folgt unterteilt: 1. Laubbeseitigung von September bis Dezember 2026 Insgesamt 8 Arbeitsgänge ( 2 Gänge pro Monat ) auf den unbefestigten Flächen (Pflanzflächen,und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung). 2. Einmalige Laubbeseitigung im Februar 2027 Auf den unbefestigten Flächen ( Pflanzflächen und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung ). Hinweis: Laubbeseitigung die im Positionstext als unbefestigte Fläche / Grünfläche beschrieben ist, beinhaltet grundsätzlich auch die Rasen - und Wiesenflächen, sofern vorhanden. Bei den Positionsbeschreibungen Rasen- / Wiesenflächen müssen nur die Rasen-/ Wiesenflächen vom Laub befreit werden. Der Beginn der Arbeiten ist den zuständigen Personen im GFA mindestens 2 Tage vorher mitzuteilen. Eine Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen Personen beim GFA erhält der AN zeitnah nach erfolgter Auftragserteilung. Grundsätzlich dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden, sollten allerdings die elektrisch betrieben Blasgräte auf Grund der zum Zeitpunkt der Laubbeseitigung vorherrschenden Witterungsverhältnisse an ihre Leistungsgrenzen stoßen, dürfen n ach erfolgter Freigabe durch das Grünflächenamt im Ausnahmefall auch benzinbetriebene Blasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet. Das Laub ist am Tag der Arbeiten aufzunehmen und zu entsorgen. Die Entsorgung des anfallenden Materials ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Verordnung zur Durchführung des Bunde-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV) ist einzuhalten. Die zum Einsatz gebrachten Geräte müssen den neuesten gesetzlichen Vorgaben (Europäische Richtlinien) entsprechen.
Lokalizacja
Czas trwania
Kategoria
Kryteria udzielenia
Szczegóły kryteriów
Angebotspreis je Los
Szczegóły zamówienia
- Data publikacji
- 05 Jul 2026
- Języki
- German
Metadane referencyjne
- Podstawa prawna
- 32014L0024
Identyfikatory referencyjne
- ID przetargu
- 463480-2026
Dokumenty (2)
Podobne przetargi
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Sweden – Grounds maintenance services – Ramavtal avseende mark- och strandskötsel
Norway – Construction work – Dynamic purchasing system for contractor services - Vennesla municipality
Lithuania – Horticultural services – Aplinkos tvarkymo paslaugų užsakymai per CPO LT elektroninį katalogą
Sweden-Uppsala: Agricultural, forestry, horticultural, aquacultural and apicultural services
Ocena szansy
Skąd ta ocena?
Szansa
50 / 100
Złożoność
35 / 100
Czynniki ryzyka
No estimated contract value available; bidders cannot assess budget or competitiveness.
Structured data shows EU-funded, XML notice states 'no-eu-funds' – may affect compliance requirements.
Głęboka analiza portfolio
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- Certifications