Award details
Rahmenvereinbarung Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung für Neu-, Ausbau-, Erhaltungs- und Ersatzmaßnahmen an Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken einschließlich aller Nebenanlagen.
Selection criteria
Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen zu technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Mindeststandard: Der Bieter muss Fachkräfte mit mindestens folgender Befähigung nachweisen: -Es ist mindestens ein (1) Mitarbeiter für die Bauoberleitung und ein (1) Mitarbeiter für die örtliche Bauüberwachung für die Ausführung der Leistung einzusetzen und zu benennen. Für den eingesetzten Mitarbeiter ist jeweils ein Vertreter zu benennen. Für alle benannten und eingesetzten Personen sind persönliche Referenzen vorzulegen. Der eingesetzte Mitarbeiter der Bauoberleitung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Mindestens Hochschulabschluss im Bauingenieurwesen oder vergleichbar - Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Bauoberleitung nach §43 Lph8 HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke und §47 Lph8 HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen auf Baustellen von Tiefbau- und Straßenbaumaßnahmen an vierstreifigen zweibahnigen Bundesfernstraßen (Verkehrswegebau, Brücken- und Tunnelbau, Erdbau, Leitungsbau, Wasserbau, Spezialtiefbau). Bzw. Bei Benennung von mindestens zwei (2) Personen von denen eine (1) Person mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Bauoberleitung nach §43 Lph8 HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke hat und die andere (1) Person mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Bauoberleitung und §47 Lph8 HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen auf Baustellen von Tiefbau- und Straßenbaumaßnahmen an vierstreifigen zweibahnigen Bundesfernstraßen (Verkehrswegebau, Brücken- und Tunnelbau, Erdbau, Leitungsbau, Wasserbau, Spezialtiefbau). Teile der Leistungen dürfen an mehrere Nachunternehmer vergeben werden. Es sind alle Nachunternehmer zu benennen und Referenzen gem. den Anforderungen dieser Ausschreibung anzugeben. Ein Wechsel Nachunternehmer bedarf der schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers und kann nur unter Vorlage der oben genannten persönlichen Referenzen und Mindeststandards erfolgen. Mindeststandard für vergleichbare Leistungen der Bauoberleitung: Es sind mindestens drei (3) Referenzprojekte (persönliche Referenzen) zu benennen, die innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht wurden und die vergleichbaren Leistungen der Bauoberleitung von Baumaßnahmen im Verkehrswegebau von mindestens vierstreifigen zweibahnigen Bundesfernstraßen umfasst haben. Bzw. Es ist mindestens ein (1) Referenzprojekt (persönliche Referenzen) zu benennen, das innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht wurde und die vergleichbaren Leistungen der Bauoberleitung von Baumaßnahmen im Verkehrswegebau von mindestens vierstreifigen zweibahnigen Bundesfernstraßen umfasst, sofern die Bauzeit des Referenzprojektes länger als 3 Jahre andauerte. -Der eingesetzte Mitarbeiter der örtlichen Bauüberwachung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Mindestens Hochschulabschluss im Bauingenieurwesen oder Bautechniker oder vergleichbar - Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als örtliche Bauüberwachung nach §43 Lph8 HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke und §47 Lph8 HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen auf Baustellen von Tiefbau- und Straßenbaumaßnahmen an vierstreifigen zweibahnigen Bundesfernstraßen (Verkehrswegebau, Brücken- und Tunnelbau, Erdbau, Leitungsbau, Wasserbau, Spezialtiefbau). Bzw. Bei Benennung von mindestens zwei (2) Personen von denen eine (1) Person mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als örtliche Bauüberwachung nach §43 Lph8 HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke hat und die andere (1) Person mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als örtliche Bauüberwachung und §47 Lph8 HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen auf Baustellen von Tiefbau- und Straßenbaumaßnahmen an vierstreifigen zweibahnigen Bundesfernstraßen (Verkehrswegebau, Brücken- und Tunnelbau, Erdbau, Leitungsbau, Wasserbau, Spezialtiefbau). Mindeststandard für vergleichbare Leistungen der örtliche Bauüberwachung: Es sind mindestens zwei (2) Referenzprojekte (persönliche Referenzen) zu benennen, die innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht wurden und die vergleichbaren Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Baumaßnahmen im Verkehrswegebau von mindestens vierstreifigen zweibahnigen Bundesfernstraßen umfasst. Bzw. Es ist mindestens ein (1) Referenzprojekt (persönliche Referenzen) zu benennen, das innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht wurde und die vergleichbaren Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Baumaßnahmen im Verkehrswegebau von mindestens vierstreifigen zweibahnigen Bundesfernstraßen umfasst, sofern die Bauzeit des Referenzprojektes länger als 2 Jahre andauerte. Teile der Leistungen dürfen an mehrere Nachunternehmer vergeben werden. Es sind alle Nachunternehmer zu benennen und Referenzen gem. den Anforderungen dieser Ausschreibung anzugeben. Ein Wechsel Nachunternehmer bedarf der schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers und kann nur unter Vorlage der oben genannten persönlichen Referenzen und Mindeststandards erfolgen. Referenzbeschreibung (Die geforderten Referenzangaben müssen folgenden Inhalt haben): - Vorhabenbezeichnung - Beträge (Wert der erbrachten Leistung (Honorar) und Baukosten brutto in EUR) - Daten (Erbringungszeitraum, z.B. Zeitraum der Bauzeit) - Beschreibung der erbrachten Leistung (z.B. Aufgabenbeschreibung, besondere Anforderungen, Leistungsbild/er, Leistungsphase/n, ggf. Besondere und sonstige Leistungen, Schwierigkeit der Leistung, Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer)) - Empfänger (Angabe, ob öffentlicher oder privater Empfänger, Kontaktdaten des Ansprechpartners) Wird der o.g. Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung..