Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V
Original notice title
Germany – Medical consumables – Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V
Opportunity Score
Why this score?
Opportunity
30 / 100
Complexity
20 / 100
Risk factors
No estimated value or budget is disclosed. Providers cannot assess potential revenue or cost recovery.
Multiple providers may join, reducing each provider's share of the market.
Deep Portfolio Analysis
Uses:
- Description
- Industries & Services
- Capabilities
- Market & Experience
- Certifications
Overview
Moderate opportunityKey Facts
- Supplies contract
- 1 lot
- Duration until Jun 2028
- Supply of bandages (Verbandmittel) to AOK Hessen insured persons under §31 Abs. 1a SGB V.
- Excludes pharmaceuticals, aids, cosmetics, and other specified items.
Show full summary
Open-house model for supply of bandages (Verbandmittel) to AOK Hessen insured persons under German social law (§31 Abs. 1a SGB V). Continuous enrollment until 30.06.2028 with standard terms. No award competition—all qualified providers can join. No estimated contract value provided.
Risks
No estimated value or budget is disclosed. Providers cannot assess potential revenue or cost recovery.
Multiple providers may join, reducing each provider's share of the market.
Analysis may be incomplete
Only part of the procurement documentation was analyzed. Additional eligibility requirements, certificates, or submission documents may exist in the remaining tender documentation.
Key Requirements
Administrative
- German language proficiency (selection criteria).
- Submit completed and signed participation documents in duplicate by post.
- Optionally send a digital scan via email before postal submission.
Buyer
Location
Bad Homburg, DEU
Website
Identifier
DE114110216
Activity
Health
Lots (1)
LOT-0001
Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V
Supply of bandages to AOK Hessen insured persons, excluding pharmaceuticals, aids, cosmetics, and certain other items. Provider must ensure quality, economy, and adherence to medical standards. Open to all qualified providers throughout the contract term.
Duration
Category
Deadline
Award details
Gegenstand des Vertrages ist die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Versicherten der AOK mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V fallen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Ausgeschlossen sind Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Arzneimittelgesetzes (AMG), Hilfsmittel nach § 33 SGB V, Lebensmittel im Sinne § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes, kosmetische Mittel im Sinne des § 2 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes und Stoffe oder Zubereitungen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, äußerlich zur Reinigung oder Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens oder des Körpergeruches angewendet werden. Von diesem Vertrag ausgeschlossen sind zudem Verbandmittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden. Der Leistungserbringer hat eine bedarfsgerechte, ausreichende zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung nach §§ 12 und 70 SGB V und § 135a SGB V sicherzustellen. Jede Versorgung muss insbesondere ausreichend und zweckmäßig erbracht werden und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Die Versichertenversorgung muss wirtschaftlich und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahren wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern der Abschluss bzw. Beitritt zu diesem Vertrag im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Interessierte Leistungserbringer können die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen wie folgt anfordern: Nutzen Sie dafür bitte folgenden Link: www.aok.de/gp/service/ ansprechpartnersuche Die Kontaktaufnahme ist über folgende Auswahlschritte möglich: 1. Region: AOK Hessen 2. Berufsfeld: Apotheke 3. Thema: Verbandmittel-Vertrag Einzelverordnung. Füllen Sie das dort hinterlegte Kontaktformular bitte vollständig aus und wählen den Kontaktweg E-Mail. Die Vertragsunterlagen werden Ihnen anschließend übersandt. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Leistungserbringer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jeder interessierte Leistungserbringer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann dem Vertrag beitreten. Für das Ausfüllen und Übersenden ist folgendes zu beachten: Wenn Sie dem Vertrag beitreten möchten, füllen Sie bitte unter § 19 Abs. 1 des Vertrages das entsprechende Startdatum aus (frühestens 01.07.2026) und übersenden uns rechtzeitig die vollständig unterzeichneten Unterlagen in zweifacher Ausfertigung per Post an die AOK Hessen, z. Hd. Doris Budasch, 64520 Groß-Gerau. Senden Sie uns darüber hinaus gerne vorab eine digitale Version (Scan) an die E-Mail-Adresse [email protected]. Wir senden Ihnen dann nach Prüfung der zu erfüllenden Teilnahmevoraussetzungen ein unterzeichnetes Exemplar zurück. Als Startdatum kann jeweils der 1. oder der 15. eines Monats gewählt werden. Eine Exklusivität bzw. ein Recht auf exklusive Versorgung auf Seiten des Leistungserbringers besteht nicht. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt. Der Beitritt zum Vertrag kann jederzeit zum 1. oder 15. eines jeden Monats und bis zum 30.06.2028 sowie zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eForms Standards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Gegenstand des Vertrages ist die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Versicherten der AOK mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V fallen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Ausgeschlossen sind Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Arzneimittelgesetzes (AMG), Hilfsmittel nach § 33 SGB V, Lebensmittel im Sinne § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes, kosmetische Mittel im Sinne des § 2 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes und Stoffe oder Zubereitungen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, äußerlich zur Reinigung oder Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens oder des Körpergeruches angewendet werden. Von diesem Vertrag ausgeschlossen sind zudem Verbandmittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden. Der Leistungserbringer hat eine bedarfsgerechte, ausreichende zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung nach §§ 12 und 70 SGB V und § 135a SGB V sicherzustellen. Jede Versorgung muss insbesondere ausreichend und zweckmäßig erbracht werden und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Die Versichertenversorgung muss wirtschaftlich und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahren wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern der Abschluss bzw. Beitritt zu diesem Vertrag im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Interessierte Leistungserbringer können die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen wie folgt anfordern: Nutzen Sie dafür bitte folgenden Link: www.aok.de/gp/service/ ansprechpartnersuche Die Kontaktaufnahme ist über folgende Auswahlschritte möglich: 1. Region: AOK Hessen 2. Berufsfeld: Apotheke 3. Thema: Verbandmittel-Vertrag Einzelverordnung. Füllen Sie das dort hinterlegte Kontaktformular bitte vollständig aus und wählen den Kontaktweg E-Mail. Die Vertragsunterlagen werden Ihnen anschließend übersandt. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Leistungserbringer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jeder interessierte Leistungserbringer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann dem Vertrag beitreten. Für das Ausfüllen und Übersenden ist folgendes zu beachten: Wenn Sie dem Vertrag beitreten möchten, füllen Sie bitte unter § 19 Abs. 1 des Vertrages das entsprechende Startdatum aus (frühestens 01.07.2026) und übersenden uns rechtzeitig die vollständig unterzeichneten Unterlagen in zweifacher Ausfertigung per Post an die AOK Hessen, z. Hd. Doris Budasch, 64520 Groß-Gerau. Senden Sie uns darüber hinaus gerne vorab eine digitale Version (Scan) an die E-Mail-Adresse [email protected]. Wir senden Ihnen dann nach Prüfung der zu erfüllenden Teilnahmevoraussetzungen ein unterzeichnetes Exemplar zurück. Als Startdatum kann jeweils der 1. oder der 15. eines Monats gewählt werden. Eine Exklusivität bzw. ein Recht auf exklusive Versorgung auf Seiten des Leistungserbringers besteht nicht. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt. Der Beitritt zum Vertrag kann jederzeit zum 1. oder 15. eines jeden Monats und bis zum 30.06.2028 sowie zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eForms Standards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Procurement Details
- Publication date
- 03 May 2026
- Languages
- German
Reference metadata
- Legal basis
- 32014L0024
Reference IDs
- Tender ID
- 302193-2026
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Complexity
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Uses:
- Description
- Industries & Services
- Capabilities
- Market & Experience
- Certifications