Open-House Procedure for Electronic Health Professional Cards and Security Module Card Type B
Originaltitel der Bekanntmachung
Germany – Smart cards – Open-House-Verfahren für elektronische Heilberufsausweise und Security Module Card Typ B
Opportunity Score
Warum diese Bewertung?
Chance
60 / 100
Komplexität
20 / 100
Risikofaktoren
Open-House means many providers can enter, potentially leading to low margins.
Contracts are non-negotiable and may contain unfavorable terms.
Tiefe Portfolioanalyse
Verwendet:
- Description
- Industries & Services
- Capabilities
- Market & Experience
- Certifications
Überblick
Moderate opportunityWichtige Fakten
- EUR 1 estimated value
- Framework procurement
- Supplies contract
- 1 lot
- Issuance of electronic health professional cards (eHBA) and Security Module Card Type B
- Framework agreements with German pharmacy chambers
Vollständige Zusammenfassung anzeigen
Open-House procedure for issuing electronic health professional cards (eHBA) and Security Module Card Type B for German pharmacy chambers. Any qualified provider can enter into framework agreements with any of the 17 chambers. No competitive selection; all who meet requirements may participate. Procedure runs for 5 years.
Risiken
Open-House means many providers can enter, potentially leading to low margins.
Contracts are non-negotiable and may contain unfavorable terms.
Analyse kann unvollständig sein
Nur ein Teil der Vergabeunterlagen wurde analysiert. Weitere Anforderungen, Zertifikate oder Einreichungsdokumente können in den übrigen Unterlagen enthalten sein.
Wichtige Anforderungen
Technical
- Must meet requirements defined in §3 of framework agreements (Anlagenkonvolut 1)
- Must demonstrate compliance to each chamber individually
- No exclusivity; open to all qualifying providers
Anforderungen können unvollständig sein.
Zuschlagskriterien
Lot 1
Auftraggeber
Ort
Berlin, DEU
Website
Auftraggeberprofil
Kennung
11187
Tätigkeit
General public services
Lose (1)
LOT-0001
Open-House Procedure for Electronic Health Professional Cards and Security Module Card Type B
Die 17 deutschen Apothekerkammern sind gesetzlich verpflichtet, die Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen und sog. Security Module Card Typ B durch qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) sicherzustellen. Das Open-House-Verfahren erlaubt jedem qualifizierten Anbieter, mit einer oder mehreren Kammern Rahmenverträge abzuschließen.
EUR 1
Geschätzter Wert
Ort
Kategorie
Zuschlagskriterien
Frist
Zuschlagsdetails
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zusätzliche CPV-Codes
Hinweis zum Wert
Originale TED-Daten anzeigen
Originaler Los-Titel
Open-House-Verfahren für elektronische Heilberufsausweise und Security Module Card Typ B
Originale TED-Beschreibung
Die 17 deutschen Apothekerkammern sind gesetzlich verpflichtet, die Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen und sog. Security Module Card Typ B durch qualifizierte Vetrauensdiensteanbieter (qVDA) sicherzustellen. Zur Deckung des Bedarfs führen die 17 Apothekerkammern ein sog. Open-House-Verfahren durch. Potentielle Vertragspartner werden ausschließlich die einzelnen Apothekerkammern und nicht die in dieser Bekanntmachung benannte Rechtsanwaltskranzlei, die nur mit der zentralen Führung des Verfahrens beauftragt ist; ein wie auch immer geartetes Vertragsverhältnis mit der Kanzlei kommt durch die Teilnahme am Verfahren nicht zustande. Das durchgeführte Open-House-Verfahren stellt eine Verfahrensart außerhalb des (europäischen) Vergaberechts dar (siehe u. a. EuGH, Urteil vom 01.03.2018 - Rs. C-9/17). Das hiesige Verfahren stellt schon deshalb kein Ausschreibungsverfahren im Anwendungsbereich des Vergaberechts dar, weil keine Auswahlentscheidung zwischen verschiedenen Bewerbern oder Anbietern stattfindet. Vielmehr ist jeder Anbieter, der die in den Rahmenverträgen (siehe Anlagenkonvolut 1) in § 3 geregelten Anforderungen erfüllt und dies der entsprechenden Apothekerkammer nachweist, für die gesamte Laufzeit des Open-House-Verfahrens berechtigt, mit jeder der 17 Apothekerkammern einen Rahmenvertrag abzuschließen, der den Anbieter zur Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen und/oder sog. Security Module Card Typ B für die Laufzeit der Rahmenverträge berechtigt. Die Nutzung des europäischen Amtsblattes oder ähnlicher Plattformen als Veröffentlichungsplattform hat keinerlei Rechtswirkungen dergestalt, dass sich die Apothekerkammern dem Anwendungsbereich des (europäischen) Vergaberechts unterwerfen wollen. Die Nutzung dieser Plattformen dient – ohne Präjudiz – ausschließlich zur Herstellung größtmöglicher Transparenz. Insbesondere auch die in diesem Bekanntmachungsformular verwendeten Begrifflichkeiten, die auf die Anwendbarkeit des Vergaberechts hindeuten haben keinerlei präjudizielle Wirkung. Die Verwendung der Begrifflichkeiten erfolgt lediglich deshalb, weil das Bekanntmachungsformular teilweise zwingende Eintragungen verlangt. Dasselbe gilt für die Nennung des Einreichungstermins für das Angebot und die Nennung von Fristen in diesem Bekanntmachungsformular. ABLAUF: Jedes interessierte Unternehmen kann während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens gleichsam „in das geöffnete Haus eintreten“, indem es gegenüber einer, mehrerer oder allen Apothekerkammern die in § 3 der im Anlagenkonvolut 1 befindlichen Rahmenverträge geregelten Anforderungen für eine oder beide Kartenarten (elektronischer Heilberufsausweis und/oder sog. Security Module Card Typ B) gegenüber der/den jeweiligen Apothekerkammer(n) formlos nachweist. Die Unternehmen können vollkommen frei entscheiden, ob sie den Nachweis gegenüber einer, mehreren oder allen Apothekerkammern führen wollen. Ebenso können die Unternehmen vollkommen frei entscheiden, ob sie die Leistungen bezüglich einer oder beider Kartenarten anbieten wollen. Die jeweilige(n) Kammer(n) werden nach erfolgreichem Nachweis der Erfüllung der Anforderungen durch das interessierte Unternehmen mit dem Unternehmen den im Anlagenkonvolut 1 befindlichen entsprechenden Rahmenvertrag abschließen, der das Unternehmen zur Ausgabe der jeweiligen Karten nach Maßgabe des Rahmenvertrages berechtigt. Zur Ausgabe der Karten schließt das Unternehmen dann auf Basis der Rahmenverträge sog. Endnutzerverträge mit demjenigen, an den die Karte ausgegeben wird. Die Verträge (Rahmenverträge mit den Kammern und Endnutzerverträge) sind nicht verhandelbar und auch nicht individuell abänderbar und für alle Teilnehmer am Verfahren gleich. Es besteht kein Anspruch auf Exklusivität, das heißt die Apothekerkammern werden mit jedem Unternehmen während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens einen Rahmenvertrag abschließen, der die Erfüllung der Anforderungen nachweist. Die in dieser Bekanntmachung genannten Fristen zur Einreichung von Angeboten gelten nicht! Das Open-House-Verfahren beginnt am Tag nach der Absendung der Veröffentlichung der Bekanntmachung des Open-House-Verfahrens an das Amtsblatt der Europäischen Union und endet fünf Jahre später. Eine über die Prüfung der Einhaltung der Anforderungen hinausgehende Auswahlentscheidung findet nicht statt. Zur Teilnahme am Open-House-Verfahren können die Teilnahmebedingungen bestehend aus diesem Dokument sowie dem Anlagenkonvolut 1 auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden. Fragen bezüglich des Verfahrens sind ausschließlich an die in der Bekanntmachung genannte Auskunft erteilende Stelle (nur) unter Nutzung der Vergabeplattform (dort über die Nachrichtenfunktion) zu stellen und werden anderen Teilnehmern am Open-House-Verfahren in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Der Nachweis der Erfüllung der einzelnen in § 3 der Rahmenverträge genannten Anforderungen hat dann separat gegenüber den jeweiligen Apothekenkammern zu erfolgen. Hierzu haben die interessierte Unternehmen gegenüber der in der Bekanntmachung benannten Stelle (nur!) über die Vergabeplattform anzugeben, mit welchen Apothekerkammern sie Rahmenverträge abschließen möchten. Die Stelle wird dann die Kontaktdaten und Ansprechpartner an die interessierten Unternehmen vermitteln.
Vergabedetails
- Veröffentlichungsdatum
- 15 Feb 2024
- Sprachen
- German
Referenzmetadaten
- Rechtsgrundlage
- 32014L0024
Referenz-IDs
- Ausschreibungs-ID
- 96940-2024
Dokumente (1)
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Chance
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Komplexität
20 / 100
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Tiefe Portfolioanalyse
Verwendet:
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- Industries & Services
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