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Germany – Architectural services for buildings – Grundschule In den Sindlinger Wiesen - Objektplanung Gebäude nach §34 HOAI, LPH2-9

Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und LiegenschaftsamtHofheim am Taunus, GermanyNot disclosed19 days leftopen
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Complexity: low

19 days

Deadline

services

Contract

SME suitable

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Award Criteria

Herangehensweise an Planungsaufgabe

Auftragskriterium

Type: Quality

Buyer

Name

Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt

Location

Hofheim am Taunus, DEU

Identifier

DE113823995

Lots (1)

#LOT-0001Architektenleistung

Derzeit ist die Grundschule In den Sindlinger Wiesen mit 304 SuS und 15 Klassen 3,75-Zügig aufgestellt. Hinzu kommen zusätzlich je eine Intensiv- und eine Vorlaufklasse mit weiteren rund 30 SuS. Im Schulgebiet werden zwei kleinere Wohngebiete umgesetzt, wodurch der Klassenraumbedarf der Schule mit Eingangsstufe auf perspektivisch 18 Klassenräume ansteigt. Aktuell stehen der Schule insgesamt 16 Klassenräume für den Unterricht zur Verfügung. Der Main-Taunus-Kreis hat die Trägerschaft der Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2023/24 übernommen. Derzeit findet die Betreuung in zwei Klassenräumen sowie in angemieteten Containern der Stadt Kelkheim statt, welche teilweise in sehr schlechtem baulichen Zustand sind. Auch die sehr kleine Mensa ist in einem Container untergebracht, welcher im Hinblick auf den Rechtsanspruch und die steigenden Schülerzahlen nicht ausreichend ist. Derzeit können aufgrund der Platzkapazität nur rund 48 % der SuS in der Betreuung betreut werden. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Kapazitäten der Mittagessensversorgung bereits heute nicht auskömmlich sind und daher nicht alle Betreuungskinder ein Mittagessen erhalten können. In einer internen Machbarkeitsstudie wurde ermittelt, dass durch eine bauliche Erweiterung mit ca. 1.374 m² HNF bzw. 2.200 m² BGF die erforderlichen räumlichen Kapazitäten für ein 4,5-zügiges Schulkonzept sowie eine 100 %ige Betreuung am Standort hergestellt werden können. Die Erweiterung soll in passivhausweise errichtet und gefördert werden. Die Standards des Main-Taunus-Kreises sind zu beachten und mit einzuplanen. Das Gebäude soll barrierefrei sein. Es ist geplant eine Zisterne für das Regenwasser einzubauen, die zur WC-Spülung genutzt werden soll. Es ist zu prüfen ob die Wärmeversorgung über die bestehende Heizung erfolgen kann. Der Erweiterungsbau erhält eine Photovoltaikanlage auf dem Dach sowie auf dem Bestandsgebäude und einen Aufzug. Es ist eine Zentrallüftungsanlage mit Quellauslässen und Wärmerückgewinnung ohne Umluft zu planen mit Elektronischer Einzelraumregelung zur Regelung der Raumtemperatur und der Luftmengen für die Räume in Abhängigkeit der CO2 Konzentration. Ebenfalls soll eine Nachtauskühlung umgesetzt werden. Die NSHV ist zu erweitern. Alle Klassenräume erhalten Waschbecken. Für die Essenversorgung ist eine Cook and Chill-Küche zu planen. Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb durchgeführt und ist so zu planen, dass der Schulbetrieb weiterlaufen kann. Da bereits eine Containeranlage auf dem Schulgrundstück als Interimsmaßnahme errichtet wurde, ist es wichtig, die Schulhoffläche so groß wie möglich zu belassen und die Baustellenfläche mit Baustelleneinrichtung so klein wie möglich zu planen. Durch die Errichtung des Erweiterungsbaus müssen die Außenlagen neu strukturiert und gebaut werden. Der Bereich der Interimsmaßnahme ist wiederherzustellen. Die vorläufig geschätzten anrechenbaren Kosten betragen: 6.340.168,58 EUR netto. Die Leistungsphasen 1 und 2 (anteilig) wurden bereits erbracht, die Ergebnisse werden nach der Vergabe zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt den Architekten ab der Leistungsphase 2 (anteilig) - 3 zu beauftragen. Die Leistungen der LP 2 sind vom Architekten vollumfänglich zu erbringen. Aufgrund der im Rahmen der LP 2 anteilig bereits erbrachten Leistungen, wird von einem geringeren Aufwand ausgegangen, so dass für die noch zu erbringenden Leistungen der LP 2 (alle Grundleistungen) 4 % vereinbart werden. Für die Leistungen der LP 3 werden 15 % vereinbart. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4-5 (Leistungsstufe II) sowie die Leistungen der Leistungsphasen 6-9 (Leistungsstufe III) nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar (ohne die ebenfalls zu erbringende Leistungsphase 9, § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI).

DEU

Procurement Details

Publication

17 Jun 2026

Deadline

08 Jul 2026, 21:59

Procedure

open

Contract

services

Duration

36 MONTH

Language

DEU

Publication #

419993-2026

Classification

Performance: Germany

Documents (2)

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